Dämmung:
Dämmung der obersten Geschoßdecke muss einen Mindestdämmwert von U = 0,17 W/m².K erreichen, dann ist eine Förderung bis zu 20% max. € 1.000,– möglich.

Heizanlagentausch:

Gefördert wird der Tausch von ÖL- und Gaskesseln bzw. Gasthermen auf Heizanlagen mit fester Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), elektrischen Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen. Es werden 20 % der Investitionskosten und davon max. € 3.000,– gefördert.

Ansuchen können nach der Durchführung der Arbeiten gestellt werden – max jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung der Arbeiten.

Details siehe:

http://www.noe.gv.at/bilder/d104/ENERGIE-broschuere2017final.pdf?41617.

Sollte es noch Fragen geben gibt es eine Hotline Nummer 02742/22133.

 

Ihr/Euer OV GR Alfred Steininger

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