Dämmung:
Dämmung der obersten Geschoßdecke muss einen Mindestdämmwert von U = 0,17 W/m².K erreichen, dann ist eine Förderung bis zu 20% max. € 1.000,– möglich.
Heizanlagentausch:
Gefördert wird der Tausch von ÖL- und Gaskesseln bzw. Gasthermen auf Heizanlagen mit fester Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), elektrischen Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen. Es werden 20 % der Investitionskosten und davon max. € 3.000,– gefördert.
Ansuchen können nach der Durchführung der Arbeiten gestellt werden – max jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung der Arbeiten.
Details siehe:
http://www.noe.gv.at/bilder/d104/ENERGIE-broschuere2017final.pdf?41617.
Sollte es noch Fragen geben gibt es eine Hotline Nummer 02742/22133.
Ihr/Euer OV GR Alfred Steininger